Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ärzte
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die Vertretungsarztagentur vermittelt gem. § 652 BGB Einsätze auf Honorarbasis, in kurzfristiger Beschäftigung, in befristeter und unbefristeter Anstellung oder in sonstigen Vertragsformen. Die Vermittlung erfolgt an Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Medizinische Dienstleistungsunternehmen oder sonstige Einrichtungen (nachfolgend Auftraggeber genannt).
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Vertretungsarztagentur und den Ärzten (m/w/d).
§ 2 Vermittlungstätigkeit
Ärzte (m/w/d) können sich in der Vertretungsarztagentur telefonisch, online, per Fax, oder per Post registrieren und erhalten nach erfolgter Registrierung Angebote. Jeder registrierte Arzt (m/w/d) erkennt mit seiner Registrierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertretungsarztagentur an.
Der Arzt (m/w/d) geht gegenüber der Vertretungsarztagentur keine Verpflichtung ein, einen Auftrag zu übernehmen. Die Registrierung, die Vermittlung und die Erstellung der Abrechnung sind für Ärzte (m/w/d) kostenfrei. Ein Anspruch des Arztes (m/w/d) auf Vermittlung oder eine Mindestanzahl von Angeboten besteht nicht.
§ 3 Qualifizierungsnachweise, Mitwirkungs- und Informationspflichten des Arztes
Der Arzt (m/w/d) stellt der Vertretungsarztagentur zum Nachweis seiner Qualifizierung folgende Unterlagen in Kopie zur Verfügung: Personalausweis (Vorder- und Rückseite), Approbation, Facharztzeugnis (falls vorhanden), Fachkundenachweise, weitere Zusatz- bzw. Qualifikationsnachweise (falls vorhanden), Promotionsurkunde (falls vorhanden) und den Lebenslauf. Diese Unterlagen sind vom Arzt (m/w/d) bei Dienstbeginn im Original dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Arzt (m/w/d) hat die Vertretungsarztagentur unverzüglich über Dienstverhinderungen sowie über Störungen im Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber, insbesondere Kündigung oder sonstige Beendigung des Honorarvertrags, zu informieren.
§ 4 Vertragsgestaltung bei Aufträgen auf Honorarbasis
Der Auftraggeber handelt mit dem Arzt (m/w/d) einen Vertrag aus. Der Arzt (m/w/d) ist verpflichtet die Vertretungsarztagentur über die Dauer des Auftrages, über eine Verlängerung des Auftrages sowie über die Vereinbarung eines erneuten Auftrages innerhalb von 7 Tagen nach Einigung zu informieren. Der Auftraggeber übersendet eine Kopie des Vertrages an die Vertretungsarztagentur. Der Arzt (m/w/d) stimmt dieser Übersendung zu.
§ 5 Vertragsgestaltung befristeten und unbefristeten Anstellungen
Der Arbeitgeber handelt mit dem Arzt (m/w/d) einen Vertrag aus. Der Arzt (m/w/d) verpflichtet sich die Vertretungsarztagentur über den Beginn der Festanstellung umgehend zu informieren. Der Auftraggeber übersendet eine Kopie des Vertrages sowie eine Kopie der Lohnabrechnung an die Vertretungsarztagentur. Der Arzt (m/w/d) stimmt dieser Übersendung zu.
§ 6 Abrechnung
Der Arzt (m/w/d) erhält vor Beginn des Einsatzes einen Abrechnungsbogen und ist verpflichtet diesen Bogen am Ende des Auftrages, spätestens jedoch am Ende jeden Monats an die Vertretungsarztagentur zu übermitteln.
§ 7 Einwilligung zur Datenverarbeitung und Datenschutz
Der Arzt (m/w/d) ist damit einverstanden, dass die Vertretungsarztagentur seine personenbezogenen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage speichert, verarbeitet und zum Zwecke der Vermittlung nutzt. Weiterhin ist der Arzt (m/w/d) einverstanden, dass seine Daten in anonymisierter Form an potenzielle Auftraggeber weitergeleitet werden.
§ 8 Referenzenprüfung
Der Arzt (m/w/d) gibt im Rahmen einer separaten Vereinbarung (Referenzbogen) die Namen und Kontaktdaten von drei Kollegen an, mit denen er innerhalb der vergangenen zwölf Monate zusammengearbeitet hat. Er ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Vertretungsarztagentur zum Zwecke der Vermittlung bei den genannten Personen Informationen über ihn einholt und diese speichert, verarbeitet und nutzt. Diese Informationen darf die Vertretungsarztagentur bei Bedarf an potenzielle Auftraggeber übermitteln.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Zwischen der Vertretungsarztagentur und dem Arzt (m/w/d) wird vereinbart, dass über die einzelnen Vermittlungsverträge und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren ist.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Die Vertretungsarztagentur übernimmt keine Haftung für Pflichtverletzungen aus dem Honorarvertrag zwischen Arzt (m/w/d) und Auftraggeber. Die Vertretungsarztagentur übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von Angaben und Informationen des Auftraggebers.
§ 11 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
Kündigung, Änderung oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Diese Klausel kann nicht mündlich außer Kraft gesetzt werden. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 12 Rechtswahl/Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Erfurt.
01.07.2019